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10. Hinweise zur Kyu-Prüfung von Kindern

10.1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN:

Die Prüfungsordnung gilt auch für Kinder. Der Zweck der Prüfung für Kinder besteht hauptsächlich darin, eine positive Bestätigung der erbrachten Leistungen zu geben. Eine vorsichtige und behutsame Anleitung durch den/die Prüfer/in ist unbedingt notwendig, um die Prüfung nicht durch zu viel Druck in eine angstbesetzte Situation zu verwandeln. Ein „Hintreiben“ zu Prüfungen und eine Überbewertung der Prüfung durch den/die Trainer/in ist zu vermeiden.

Bei der Beurteilung der Prüfungsleistung sind die körperlichen Voraussetzungen der Prüflinge zu beachten, d.h. Koordination, Kraft, Schnellkraft und Ausdauer sind entsprechend der jeweiligen Entwicklungsphase zu berücksichtigen.

Daher ergeben sich folgende Prüfungsschwerpunkte:

a) Weniger starke Berücksichtigung einer kraftvollen Technikausführung

b) Betonung des richtigen Bewegungsablaufes oder der Koordination bei Kombinationen

c) Höheres Gewicht der Kata: dabei vorrangige Beurteilung des fehlerlosen Ablaufes.

Bei kleineren Kindern können noch psychologische Schwierigkeiten und Koordinationsprobleme hinzukommen. Für diese Gruppe sollte daher in der Grundschule noch mehr auf die richtige Ausführung der Einzeltechnik, nicht so sehr auf das Bewegungszusammenspiel bei Kombinationen geachtet werden.

Bei allen Prüfungen für Kinder sollte der Prüfer nicht so stark auf die Einhaltung der äußeren Form achten und wenn nötig, helfend in den Prüfungsablauf eingreifen. Er sollte Wiederholungen von Techniken, Kata oder Kumiteformen zulassen, um für die Kinder die Belastung der Prüfungssituation zu mildern.

11. DAN Prüfungen

11.1 DAN-Prüfungen im Dojo können bis zum 1. DAN vorgenommen werden. Hierbei muss zumindest ein Nidan-Dan-Grad als Prüfer anwesend sein.

Kinder unter 16 Jahren können keine DAN-Prüfung absolvieren.
Jugendliche ab 16 Jahre können die DAN-Prüfung zum 1. DAN absolvieren und erhalten diese auch im Pass vermerkt, erhalten jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen rot-schwarzen Gürtel. Ab dem 18. Lebensjahr kann dieser gegen den schwarzen Gürtel ausgetauscht werden. Dieses sollte nochmals in ehrenvoller Überreichung durch den Vorstand geschehen.

11.2 Das Mindestalter zum 2. DAN wird auf 20 Jahre festgesetzt auf den 3. DAN auf 25 Jahre.

11.3 Bei nicht bestandener DAN-Prüfung beträgt die Wartezeit 1 Jahr.
11.4 Die DAN – Prüfungsgebühr beträgt 50.- Euro und ist an den Dollarkurs gebunden.

12. Nach der Prüfung

12.1 nimmt der Prüfer bei bestandener Prüfung

- die Eintragung mit Unterschrift und Stempel in den Ausweis

- und die Urkunden vor und meldet diese an den Verband.

Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 1.1.2008 in Kraft

Der Vorstand

Techn. Teil des Prüfungsprogrammes

Voraussetzungen:

Zu den Voraussetzungen gehört als erstes die Einhaltung der Vorbereitungszeit. In späteren Prüfungen können auch bestimmtes Wissen oder die Teilnahme an vereinsinternen Lehrgängen vorausgesetzt werden.

Es können grundsätzlich alle Inhalte vergangener Prüfungen als Vorkenntnisse abgefragt werden.

Fallschule:

Bei den Falltechniken soll der Prüfling zeigen, dass er die, der Gurtfarbe entsprechende Fallübungen sicher beherrscht und in einer entsprechenden Situation verletzungsfrei anwenden kann. Die Falltechniken müssen beidseitig beherrscht und demonstriert werden können. Es wird auch auf die Eigensicherung beim Aufstehen geachtet.

Bewegungsschule / Grundschule:

Der Prüfling soll zeigen, dass er die grundlegenden Schlag- und Tritttechniken beherrscht.

Techniken: Hier soll der Prüfling zeigen, dass er eine Vielzahl von Angriffen mit einem breiten, bisher für diese Gürtelfarbe, erlernten Spektrum von Abwehrkombinationen überzeugend abwehren kann. Das Augenmerk liegt hierbei bei der Vielseitigkeit der Abwehrkombinationen des Prüflings. Die Technik sollten hier ebenfalls „eher sauber als schnell“ vorgeführt werden.
In diese Kategorie entfallen ebenfalls Wurftechniken. Hier muss der Prüfling zeigen, dass er grundlegendes Wissen über die verschiedenen Würfe besitzt. Der Schwerpunkt ist die exakte Ausführung. Im Bereich Hebel- Festhalte und Haltegriffe gilt sinngemäß das Gleiche wie bei den Würfen.

Freie Selbstverteidigung:

Orangegurt-Prüfung – 1 Gegner ( 2 Minuten )
Grün- und Blaugurtprüfungen – 2-3 Gegner ( 3 Minuten ) auch mit Schlagholz

Braungurtprüfungen (3. + 2. Kyu) 3 Gegner ( 4 Minuten ) auch mit Holz und Messer

  • 1.Kyu + 1. Dan 4 Gegner ( 5 Minuten ) (auch mit Holz, Messer, Schusswaffe)
  • An dieser Stelle muss der Prüfling demonstrieren, dass er in der Lage ist, sich überzeugend gegen frei angreifende Gegner zu behaupten. Die Techniken sollten auch hier eher sauber als schnell vorgeführt werden. Dem Prüfling bleibt die Auswahl der Techniken selber überlassen.
  • Randori
    Im Randori ( ab Blaugurt ) soll der Prüfling zeigen, dass er in der Lage ist, verschiedene Angriffe gegen einen Gegner schnell und effektiv sowie flexibel abzuwehren. Bewertet wird neben der Vielseitigkeit die Raumaufteilung, Kontrolle der Situation, Einsatz von Hilfsmitteln und die Effizienz der angewandten Techniken.

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