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2. Ausführungen
2.0 Nach Ansage einer Situation oder Technik hat der zu Prüfende in seinem Ermessen zu handeln. D.h., er kann bei Abwehrmaßnahmen aus seinem erlernten Repertoire die für ihn geeignete Maßnahme auswählen und anwenden.
2.1 Die Prüfungsvorgaben sind auf den einzelnen Prüfungsseiten ausgewiesen.
3. Verantwortlichkeit
3.1 Die eine Prüfung ausrichtenden Dojos und die jeweiligen Prüfer sind voll verantwortlich für die Einhaltung der vorliegenden Verfahrensordnung sowie für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.
3.2 Den Bushido-Windhagen e.V.-Prüfern kommt durch ihr Verhalten bei der Durchführung von Prüfungen eine ganz besondere Verantwortung zu. Dieser Verpflichtung müssen sich alle Prüfer bei jeder Prüfung immer wieder neu stellen. Nur korrekt durchgeführte Prüfungen vermitteln den Prüflingen auch das Gefühl einer »gerechten« Prüfung, helfen bei der Qualitätssteigerung unseres Allstyle-Selbstverteidigungs-Systems und prägen das Bild und die Wertschätzung unseres Verbandes MAA positiv.
4. Prüfungsberechtigung und Kostenerstattung eines Prüfers
4.1 Die Prüfungsberechtigung eines Prüfers ergibt sich aus der entsprechenden Eintragung seiner Lizenzstufe und Lizenzdauer in seinem Mitgliedsausweis bzw. aus der beim Prüferreferenten geführten aktuellen Prüferliste des Verbandes. Unter Umständen können auch auf Antrag die qualifizierten Trainer des Dojos Prüfungen bis zum 1. DAN abnehmen. Dan-Grade ab 2. DAN sind hernach bei den Jahres-Terminen des MAA-International zu prüfen.
4.2 Den Prüfern stehen Kostenerstattungen nach folgenden Kostensätzen zu:
- Aufwandsentschädigungje angefangene Stunde (60 Minuten) und zwar:
a) Prüfer mit der D-Lizenz oder qualifizierte Trainer 10 Euro b) Prüfer mit der C-Lizenz 12,50 Euro c) Prüfer mit der B-Lizenz 15 Euro d) Prüfer mit der A-Lizenz 17,50 Euro
4.3 Der Ausrichter einer Kyu-Prüfung darf von den Prüflingen zur Abdeckung der Prüferkosten einen Kostenbeitrag erheben. Aus Prüfungen darf kein wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden!
5. Vorbereitung einer Kyu-Prüfung
5.1 Das ausrichtende Dojo hat vor der Prüfung:
- Prüfungslisten und Prüfungsmarken rechtzeitig gegen Vorkasse in Form eines Verrechnungsschecks oder Überweisung bei der Verbandsgeschäftsstelle anzufordern.
Anmerkung:
Die Kyu-Prüfungsgebühr beträgt für alle Kyu-Prüfungen vom 9. - 1. Kyu, auch für Wiederholungsprüfungen, einheitlich 5 €. Das bedeutet, dass für jede tatsächlich abgelegte Prüfung (auch bei Prüfungen direkt zum 9. Kyu) die v.g. Prüfungsgebühr anfällt. Betreibt ein/e Selbstverteidigungs-Schüler/in schon längere Zeit Kampfkunst, so kann er/sie sich direkt der Prüfung zum 8. Kyu stellen. Dabei fällt nur eine Prüfungsgebühr in Höhe von 5 € an. Beherrscht der Prüfling das Programm zum 8. Kyu und besteht, so bekommt er/sie diesen Grad auch durch eine Urkunde bestätigt, nicht aber zusätzlich den 9. Kyu. Stellt der/die Prüfer/in fest, dass die gezeigten Leistungen noch nicht zum 8. Kyu ausreichen, so kann bei ausreichender Leistung der 9. Kyu bescheinigt werden (mit Prüfungsmarke und Urkunde).
- die Gültigkeit der Prüferlizenz der Prüfer durch Einsicht in den Mitgliedsausweis feststellen
- die Ausweise der Prüflinge einzusammeln und auf ihre Gültigkeit zu kontrollieren,
- die Namen der Prüflinge, die ihre vorgeschriebenen Mindestwartezeiten erfüllt haben, in die Bushido-Windhagen-Prüfungsliste einzutragen und diese dem/der Prüfer/in vorzulegen.
5.2 Die Prüfer haben sich vor Beginn der Prüfung zu überzeugen, dass:
- die Zahl der MAA-Prüfungsmarken mit der Zahl der in der Prüfungsliste angegebenen Prüflinge übereinstimmt. Es dürfen nur Kandidaten geprüft werden, für die eine Prüfungsmarke vorhanden ist,
- der/die Kandidat/in einen gültigen MAA-Ausweis mit gültiger MAA-Jahressichtmarke besitzt. Prüflinge ohne gültigen Ausweis dürfen grundsätzlich nicht geprüft werden
6. Abwicklung einer Kyu-Prüfung
6.1 Die Prüfer haben nach der Prüfung:
- alle vorliegenden Urkunden und Prüfungslisten zu unterschreiben und abzustempeln. Bei bestandener Prüfung wird die Prüfung im Ausweis eingetragen. Des weiteren wird der Ausweis an der erforderlichen Stelle unterschrieben,
- auf Wunsch Urkunden auszustellen, abzustempeln und zu unterschreiben.
6.2 Das ausrichtende Dojo hat nach der Prüfung:
- innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Prüfung, die Original-Prüfungsliste mit den Namen der Prüflingen an die Verbandsstelle zu senden,
- einen Durchschlag der Prüfungsliste dem/der Prüfer/in zu übergeben
7. Altersbegrenzung und Vorbereitungszeiten für Kyu-Prüfungen
7.1 Für Kyu-Prüfungen gibt es keine Altersbegrenzungen. Für die Prüfungen von Kindern sind jedoch die entsprechenden Hinweise der vorliegenden Verfahrensordnung zu beachten.
7.2 Als Vorbereitungszeiten sind vorgeschrieben:
Bis zum 9. Kyu (weißer Gürtel) keine Vorbereitungszeit
(Die Prüfung zum 9. Kyu ist mit dem Tag der Ausstellung des Ausweises möglich)
Es gibt folgende Graduierungs-Stufen:
Weißgurt nach ca 3 Monaten zum letzten Prüftermin für Kinder oder nach Erhalt des
Ausweises. (Eine kurze Prüfung einzelner Techniken und Fallschule wird empfohlen).
Gelbgurt nach ca 3 Monaten zum letzten Prüftermin
Orangegurt ca. 6 Monate zum letzten Prüftermin Grüngurt ca. 6 Monate zum letzten Prüftermin Blaugurt Stufe 1 ca. 6 Monate zum letzten Prüftermin
Blaugurt Stufe 2 ca. 8 Monate zum letzten Prüftermin
Braungurt Stufe 1 ca. 8 Monate zum letzten Prüftermin
Braungurt Stufe 2 ca. 8 Monate zum letzten Prüftermin
Braungurt Stufe 3 ca. 12 Monate zum letzten Prüftermin
Schwarzgurt (1. DAN) nach ca 12 Monaten zum letzten Prüftermin
Schwarzgurt (2. DAN) nach 24 Monaten zum letzten Prüftermin
Schwarzgurt (3. DAN) nach 36 Monaten zum letzten Prüftermin
7.3 Ein Unterschreiten der Vorbereitungszeiten ist nicht erlaubt.
Den Vorbereitungszeiten liegt ein ununterbrochenes Training mindestens 2-mal
wöchentlich zugrunde. Abweichungen können zur Ungültigkeitserklärung einer
8. Wartezeit bei nicht bestandener Kyu-Prüfung
9. Kyu-Prüfungsgebühren
9.1 Die Kyu-Prüfungsgebühr beträgt für alle Kyu-Prüfungen vom 9. - 1. Kyu, auch für Wiederholungsprüfungen, einheitlich 5 Euro.
9.2 Betreibt ein/e Selbstverteidigungs-Schüler/in schon längere Zeit Selbstverteidigung oder eine Kampfkunst, so kann er/sie sich direkt der Prüfung zum 8. Kyu stellen. Dabei fällt nur eine Prüfungsgebühr in Höhe von 5 Euro an. Beherrscht der Prüfling das Programm zum 8. Kyu und besteht, so bekommt er/sie diesen Grad auch durch eine Urkunde bestätigt, nicht aber zusätzlich den 9. Kyu. Stellt der/die Prüfer/in fest, dass die gezeigten Leistungen noch nicht zum 8. Kyu ausreichen, so kann - bei ausreichender Leistung - der 9. Kyu bescheinigt werden (dann mit Prüfungsmarke und Urkunde).
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