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Prüfungsordnung
Bushido Windhagen e.V.
1. Allgemeines
1.1 Alle im Geltungsbereich des Bushido-Windhagen e.V. stattfindenden Kyu- und Dan-Prüfungen müssen nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung für Kyu- und Dan-Grade und nach der vorliegenden Verfahrensordnung des MAA-International durchgeführt werden.
1.2 Jedes Mitglied kann sich selbst zur Prüfung melden. Es empfiehlt sich, vorher sein Können von einem erfahrenen Ausbilder überprüfen zu lassen. Die erforderlichen Trainingseinheiten müssen jedoch erreicht sein, um ein grundsätzliches Wissen und Können der auszuübenden Techniken zu gewährleisten.
1.3 Es wird erwartet, dass das sich zur Prüfung meldende Mitglied die Etikette beherrscht und die technischen Anforderungen erfüllt. Zur Prüfung sollte sich nur melden, wer berechtigte Aussicht hat, diese zu bestehen.
1.4 Bei Prüfungen darf ausschließlich das jeweilige Programm der aktuellen gültigen Bushido-Windhagen-Prüfungsordnung verwendet werden. Die Prüfung ist so vorzubereiten, dass der/die Kandidat/in das verlangte Pensum in der festliegenden Reihenfolge und ohne Stockungen vorführen kann. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass die Prüflinge das jeweilige Programm »auswendig« beherrschen. Das bedeutet, dass die jeweiligen Prüfungsinhalte von den Prüfern anzusagen sind.
1.5 Allstyle-Selbstverteidigungs-Prüfungen sollen grundsätzlich in einem geeigneten »würdigen« Rahmen stattfinden. Hierzu kann bereits der Ausrichter entscheidend beitragen, indem weder Zuschauer noch unbeteiligte Schüler der Prüfung beiwohnen. Auch der Wahl eines geeigneten Raumes und der Sicherstellung des notwendigen Zeitrahmens für die Prüfung kommt große Bedeutung zu.
1.6 Allstyle-Selbstverteidigungs-Prüfungen sollen für alle Beteiligten möglichst stressfrei gestaltet werden. Der erwünschte »würdige« Rahmen soll der optimalen Vorführung der erlangten Fertigkeiten durch die Prüflinge dienen. Der äußere Rahmen der Prüfung dient demnach einem Ziel und ist kein Selbstzweck. Die Verfasser der Prüfungsordnung waren sich bewußt, daß alle Prüfungen auch eine große psychische Belastungskomponente beinhalten, die es insbesondere bei Kindern abzumildern gilt. Daraus folgt, dass bei Prüfungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen dem Prüfer eine besondere Verantwortung zukommt. Er hat sein eigenes Verhalten stets so einzurichten, daß für die Prüflinge die ungewohnte, stressige Situation nicht durch weitere, vermeidbare Komponenten zusätzlich erschwert wird.
1.7 Eine besonders schwierige Situation ergibt sich bei Prüfungen oft dann, wenn Beisitzer der Prüfung beiwohnen. Der in diesem Zusammenhang notwendige verbale Austausch von Beobachtungen, Meinungen und Wertungen zwischen Prüfern und Beisitzern darf den geregelten Ablauf und die Konzentration der Prüflinge nicht stören. Da die »Prüfungsbeisitzung« ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Prüferschulung darstellt, muss dieser Meinungsaustausch zwischen dem Prüfer und den Beisitzern so dezent wie möglich stattfinden und die Prüflinge dürfen dadurch nicht zusätzlich psychisch strapaziert werden. Hier ist das Takt- und Fingerspitzengefühl der Prüfer in besonderem Maße gefragt, denn sie allein sind für die ordnungsgemäße, würdige Durchführung der Allstyle -Selbstverteidigungs-Prüfung verantwortlich.
1.8 Die Anzahl der beteiligten Prüflinge ist in der Regel auf maximal gleichzeitig 4 Teilnehmer zu begrenzen. Nur im Ausnahmefall (äußerst enger Zeitrahmen z. B.) können maximal 6 Teilnehmer geprüft werden. Davon sollten jedoch nur wirklich erfahrene Prüfer Gebrauch machen. Nur eine tatsächliche »optische Aufnahme« der gezeigten Techniken durch die Prüfer ermöglicht auch eine echte Prüfung. Dabei dürfen sich Prüfer bei Prüfungen im eigenen Dojo nicht darauf verlassen, dass sie ihre Prüflinge aufgrund der Trainingsbeobachtungen bereits ausreichend kennen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Prüflinge bei Prüfungen sowohl beachtlich steigern als auch gravierend versagen können (z.B. der bekannte »Blackout« bei Kata o.Ä.). Die Prüfungen - und damit auch die jeweiligen Partnerübungen - müssen in der Regel separat für die jeweiligen Kyu-Prüfungsgruppen durchgeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass sich kein falscher Bewertungsmaßstab bei der gleichzeitigen Prüfung unterschiedlicher Kyu-Grade einschleicht. Ausnahmen von dieser Regel sind vorstellbar (z.B. nur ein Teilnehmer in einer Prüfungsgruppe) und müssen in jedem Fall auch nachträglichen Überprüfungen standhalten können.
1.9 Die Mitglieder sind berechtigt und verpflichtet, den Gürtel des zuletzt erworbenen Grades zu tragen.
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