Selbstverteidigungslehrgang

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Rechtliche Grundlagen zur Gewaltanwendung von privaten Personen

Vorab sei nochmals erwähnt, weglaufen in einer Notsituation ist keine Schande. Ein nicht begonnener Kampf ist immer ein gewonnener Kampf !

In der BRD haben wir ein Gesetz, welches die körperliche Unversehrtheit, die Gesundheit und das Leben schützt.

Das bedeutet, dass niemand verletzt, gedemütigt oder misshandelt werden darf. Wer solches tut, wird mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft.

Wir haben ein staatliches Gewaltmonopol, das beudeutet, dass nur der Staat mit seinen SicherheitsorganenPolizei, Bundeswehr ect. zur Durchsetzung von Rechten Gewalt anwenden darf. Privatpersonen ist dies nicht erlaubt.

Was ist nun also bei einem rechtswidrigen Angriff auf das eigene Leben, was ist Notwehr ?

Da es widersinnig ist, sich ohnen Gegenwehr ausrauben oder vergewaltigen zu lassen, nur um dem staatlichen Gewaltmonopol Genüge zu tun, hat der Gesetzgeber Ausnahmerechte erlassen.

Diese Rechte stehen jedermann zu, daher werden sie auch “Jedermannsrechte” genannt.

Die Notwehr (§32 STGB, 227 BGB)

“Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist diejenige Verteidigung, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.”

Man darf also eine Körperverletzung begehen ( und nichts anderes wird unsere Verteidigung für den Angreifer sein ) ohne dass man bestraft wird. Man kann auch im Nachhinein nicht auf Schadensersatz verklagt werden.

jedoch............es muss das Mittel der Verhältnissmässigkeit gewährt werden.

Das bedeutet z.B., dass wenn uns z.B. jemand an der Jacke reisst, so ist es nicht erlaubt, darauf mit einem Fauststoss, einem Tritt oder Kettenfauststössen zu reagieren. Geht es aber um Leib und Leben schaut die Sache anders aus. Es muss das geeignete Mittel zur Gegenwehr gefunden werden. Stehen also beim Angriff mehrere geeignete Mittel zur Verfügung, so muss dasjenige gewählt werden, das die geringste Beeinträchtigung auf Rechte Dritter ausübt. Die Verteidigungsmassnahme muss auch sofort beendet werden, wenn das Ziel erreicht ist, oder erkennbar wird, dass der Angreifer sein Ziel nicht mehr erreichen kann.Es sollten also für solche Situationen verschiedene Meid- Block- Konter- oder Hebelbewegungen in Verbindung mit Nervendruckpunkten (Vitalpunkten) geübt werden.

Der Kampfkünstler muss also kein Jurist sein, um seine Sportart weiterhin zu betreiben. Wenn er ausschließlich im Sinne der Verhältnismässigkeit unterrichtet wird, wird er nur solche Techniken kennen und anwenden. Der Trainer sollte sich jedoch in den Zusammenhängen von Recht, Gesetz und Gewalt auskennen; wie sollte er sonst eine juristisch einwandfreie Selbstverteidigung können ?

In den Ausbilderlehrgängen beim Dachverband MAA wird großer Wert auf fundamentale Rechtskunde-Ausbildung gelegt. So muss ein Meister / Trainer alle Rechtsfertigrundsgründe und Schuldausschließungsgründe kennen.

Getreu dem Leitspruch “Honor et lutitia” - Für Ehre und Gerechtigkeit, wird unser Dojo geführt.

 

Mitglied im “Runden Tisch Asbach”

familienfreundliche Selbstverteidigungsschule

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